Deshalb sollte jedes Unternehmen E-Mail-Marketing Newsletter betreiben
E-Mail-Marketing ist neben der Website das wichtigste und effektivste Werbeinstrument. Neben vielen Vorteilen gibt es einen besonderen Grund weshalb das so ist, denn wenn ein Newsletter abonniert wird, möchte der Abonnent genau Ihre Werbeinfo erhalten. Das unterscheidet es von fast allen anderen Werbekanälen.Die prozentualen Rückmeldungen von E-Mail-Marketing im Vergleich zu anderen Werbeformen zeigen klar, wie effektiv und wichtig es ist. Die Daten in % stammen aus verschiedenen Datenpools.
Ein weiterer großer Vorteil ist, dass ein Newsletter optimal ausgewertet werden kann und viele Rückschlüsse auf das Kundenverhalten und deren Interessen zulässt. Auch die Kosten sind im Gegensatz zu anderen Marketinginstrumenten vergleichsweise gering. Ehrlich gesagt gibt es nur sehr wenige und zu vernachlässigende „Nachteile“ die ein Newsletter mit sich bringt. Gerade aus diesem Grund gehört der Newsletter auch heute zu den wichtigsten Marketingmaßnahmen.
Für wen ist E-Mail-Marketing geeignet?
Um es kurz zu machen und ohne werbeübliche Übertreibung: für alle. Ob Sie eine Arztpraxis betreiben, ein Unternehmen leiten, einen Verein führen oder einfach nur Wissen weitergeben möchten.Aufbau einer Mailingliste
Die meisten Listen fangen natürlich bei null Empfängern an. Bis sich 50, 100, 500 oder mehr Abonnenten eingetragen haben, kann es eine ganze Weile dauern – es ist wirklich Geduld gefragt. Eine ganze Weile bedeutet zwischen 1 und 12 Monaten. Die Dauer variiert aber von Branche zu Branche. Wie schnell und effektiv eine Mailingliste aufgebaut wird, hängt natürlich auch davon ab, wie der Newsletter beworben wird.Wichtig ist zu verstehen, dass der Aufbau unbedingt "nachhaltig" entstehen soll. Das geht meist etwas länger, dafür hat man aber auch sehr treue Abonnenten. Das bedeutet, wenn jemand den Newsletter nur deshalb abonniert weil er 20% Rabatt auf die nächste Bestellung erhält, meldet er sich nach der ersten Bestellung eventuell wieder ab. Besser ist es, echtes Interesse zu wecken.
Wo kann und sollte für einen Newsletter geworben werden?
- auf Flyern
- auf Visitenkarten
- auf Plakaten und anderen Werbematerialien
- auf der eigenen Website (als PopUp oder extra Infoseite)
- auf Rechnungen oder Angeboten
- in den richtigen Social-Media-Kanälen
Mögliche Inhalte
Es sollte nie zu viel Inhalt in einem Newsletter dargestellt werden. Fingerspitzengefühl und Erfahrung ist gefragt. Eines aber ist klar: ein Newsletter darf nie zu einer reinen eigennützigen Werbeveranstaltung werden. Vielmehr muss er interessante Tipps, Einblicke und Informationen enthalten die für Ihre Zielgruppe auch wirklich interessant sein können.Der Versand
Ein Newsletter sollte maximal 12x im Jahr versendet werden und wirklich nur informative Inhalte bereitstellen. Es ist sinnvoll, den Abonnenten wirklich etwas "zu geben" und nicht nur etwas zu verkaufen.Um möglichst alle Abonnenten zu erreichen und nicht im Papierkorb zu landen, sollte die Absenderadresse des Newsletters, z.B.: newsletter@unternehmen.de lauten sowie DKIM, DMARC und SPIF zertifiziert sein. Ein Verfahren das angewendet wird, um die Absenderadresse als "echt" und "seriös" zu kennzeichnen.
Die Betreffzeile muss prägnant, kurz und gut gewählt sein. Ausserdem sollten im Newsletter klare Inhalte stehen die nicht als SPAM oder Werbung zu verstehen sind.
Umfangreiche Statistiken
Im Allgemeinen gilt eine Öffnungsrate von 20-30% als gut. Die Werte variieren aber je nach Branche. Die Klickrate beträgt im Durchschnitt etwa 1,3%. In guten Newsletter-Systemen können viele weitere Informationen bereitgestellt werden. Zum Beispiel welche Infos und Themen besonders häufig geklickt und welche Endgeräte genutzt wurden.Beispiel anhand des Newsletters der Parfümerie Kern Freiburg.
Rechtliche Regelungen
Natürlich gibt es auch bei einem Newsletterversand im Rahmen der DSGVO und Anbieterkennzeichnung viele rechtliche Vorschriften die unbedingt einzuhalten sind. Eine davon ist, dass in jedem Newsletter die Geschäftsanschrift und Geschäftsdaten wie z.B.: Handelsregisternummer, Steuernummer, Geschäftsführer und falls notwendig, Berufsbezeichnungen aufzuführen sind. Ausserdem muss ein Abmeldelink vorhanden sein, damit sich ein Abonnent problemlos und schnell wieder von dem Newsletter abmelden kann.Auch der Anmeldeprozess sollte durch das sogenanntes "„"Double-Opt-In-Verfahren" begleitet werden. So können ungewollte Anmeldungen verhindert werden und es gibt es doppelte Absicherung.